Pflegestärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 28.05.2014 den Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes beschlossen!

Aufgrund der Zunahme an älteren und alten Menschen in der Gesellschaft ist für die Zukunft mit einer Zunahme der pflegebedürftigen Menschen zu rechnen. So würde auf Basis einer dauerhaft konstanten altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeit die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung auf 3,22 Mio im Jahr 2030 bzw. 4,23 Mio im Jahr 2050 steigen. Bereits heute leben in Deutschland rund 2,54 Mio Pflegebedürftige (Stand 2012).
Inhalte der 1. Stufe der Pflegereform:
Beitragsanhebung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte
Zur Finanzierung der Neuregelungen werden die Beiträge am 01.01.2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode bis 2017 um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben.
Leistungsdynamisierung
Alle Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 % für die seit 2012 neu eingeführten Leistungen) erhöht
Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Unterstützungsleistungen werden ausgebaut. Erstmals Unterstützung für Pflegestufe "0" (u. a. Demenzkranke)
Niedrigschwellige Angebote
Neue Betreuungs- und Entlastungsleistungen (u. a. Hilfe im Haushalt, Begleitservice ...)
Umbaumaßnahmen
Der Zuschuss wird von 2.557 € auf bis zu 4.000 € erhöht
Lohnersatzleistung
Für kurzfristige Pflege bis zu 10 Tagen/Jahr gibt es Lohnersatzleistung
Erhöhung des Personals in Pflegeheimen
Von bisher 25.000 auf 45.000 Betreuungskräfte
Aufbau eines Pflegevorsorgefonds