die Seniorenvertretung Pankow stellt sich vor

Seniorenvertretung und Seniorenmitwirkungsgesetz

Welche Kompetenzen hat die Seniorenvertretung in den Stadtbezirken? "Sie darf an allen Sitzungen der Ausschüsse der BVV teilnehmen mit beratender Funktion, kann überall mitwirken, z. B. a uch in Pflegewohnheimen usw.. Ebenfalls in weiteren Vereinigungen und Verbänden, z. B. dem Paritätischen Wohlfahrtsverband."

Die Mitglieder der Seniorenvertretung greifen Probleme der Bürger auf und versuchen, zu vermitteln.

Die Vorsitzende der SV Pankow, Frau Dr. Grunwald, hat sehr anschaulich die Bedeutung der SV dargestellt Frau Grunwald ist u. a.  Mitglied im Landesbeirat der SV. Die SV hat kein Stimmrecht.

Um für alle Bezirke einheitiche Regelungen für die SV zu schaffen, wurde vom Landesbeirat ein Brief an die Senatorin, Frau Kizeltepe, gesandt mit der Bitte, sich diesem Problem und dem Seniorenmitwirkungsgesetz anzunehmen.

Es wurde daraufhin festgelegt, 4 Foren mit dem Staatssekretär durchzuführen, um die Vorlage für eine Entscheidung zu erarbeiten.

An diesen Foren nehmen auch Verbände und Vereinigungen statt.

Zur Vorbereitung der inaltlichen Fragen wurde eine AG von 4 Personen aus dem Landesbeirat gebildet,

 

20.6.2024: die Seniorenvertretung Pankow stellt sich vor